Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Polizei Sachsen ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://poldi.sachsen.de/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist ist mit den Web Content Accessi­bility Guidelines in der Version 2.1 (WCAG) und BITV 2.0 vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

- Farben, Kontraste, die nicht im Corporate Design des Polizei Sachsen stehen: Hierfür wurde eine Kontratsvariante geschaffen, die sie über den Menüpunkt "Kontrast erhöhen" aktivieren können.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30. Oktober 2020 manuell erstellt.

Feedback zur Barrie­re­freiheit und Kontaktangaben

Säch­si­sches Staats­mi­nis­te­rium des Innern

Abtei­lung 3 | Öffent­liche Sicher­heit und Ordnung | Stabs­stelle Kommu­ni­ka­tion der Polizei Sachsen

Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden

Öffnungs- oder Sprech­zeiten:

Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Telefon

+49 351 564-33040

Telefax

+49 351 564-33009

E-Mail

landeswebredaktion@polizei.sachsen.de

Post­an­schrift

Säch­si­sches Staats­mi­nis­te­rium des Innern 01095 Dresden

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundes­re­gierung für die Belange von Menschen mit Behinde­rungen gibt es eine Schlich­tungs­stelle gemäß § 16 BGG. Die Schlich­tungs­stelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinde­rungen und öffent­lichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlich­tungs­stelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontakt­mög­lichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlich­tungs­stelle gemeinsam und außerge­richtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlich­tungs­ver­fahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechts­beistand.

Auf der Internetseite der Schlich­tungs­stelle finden Sie alle Informa­tionen zum Schlich­tungs­ver­fahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlich­tungs­ver­fahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärden­sprache stellen.

Sie erreichen die Schlich­tungs­stelle unter folgender Adresse:

Schlich­tungs­stelle nach dem Behinder­ten­gleich­stel­lungs­gesetz bei dem Beauftragten der Bundes­re­gierung für die Belange von Menschen mit Behinde­rungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805

Fax: 030 18 527-2901

E-Mail: info@schlich­tungs­stelle-bgg.de

Internet: www.schlich­tungs­stelle-bgg.de

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